GREENOX GORA Fliesen & Design GmbH +49 151 29874661 info@gora-fliesen.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

GREENOX GORA Fliesen & Design GmbH
Brunnenstr. 10
72131 Ofterdingen
Deutschland

Stand: November 2025

 


 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen GREENOX GORA Fliesen & Design GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 


 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich, per E-Mail oder durch Auftragsbestätigung annimmt.

Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

 


 

3. Leistungsumfang

Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen fachgerecht, nach den anerkannten Regeln des Handwerks und unter Beachtung einschlägiger Normen (z. B. DIN-Normen für Fliesenarbeiten).

 


 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro und, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei größeren Aufträgen kann eine Abschlagszahlung entsprechend dem Baufortschritt vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.

 


 

5. Ausführung und Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle Informationen und Zugänge bereitzustellen, die für die Ausführung der Arbeiten erforderlich sind (z. B. Zutritt zur Baustelle, Strom, Wasser).

Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer entstehende Mehrkosten geltend machen.

 


 

6. Abnahme der Leistung

Nach Fertigstellung der Arbeiten wird gemeinsam eine Abnahme durchgeführt.
Etwaige Mängel sind bei der Abnahme zu protokollieren und innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.

Wird die Abnahme nicht ausdrücklich erklärt, gilt die Leistung 10 Tage nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung als abgenommen, sofern der Kunde keine Mängel rügt.

 


 

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 634 ff. BGB.
Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzleistung).

 


 

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 


 

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt das gelieferte Material Eigentum des Auftragnehmers.

 


 

10. Terminverschiebungen und höhere Gewalt

Verzögerungen, die auf höhere Gewalt (z. B. extreme Witterung, Materialknappheit, Krankheit, Streik) zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

Der Auftragnehmer informiert den Kunden unverzüglich über solche Umstände. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht.

 


 

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO) verarbeitet.
Details hierzu sind in unserer Datenschutzerklärung beschrieben.

 


 

12. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Pläne, Zeichnungen, Entwürfe und technische Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
Ohne ausdrückliche Zustimmung dürfen sie weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.

 


 

13. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Tübingen.